
Unsere
Dienstleistung wird auf Werksvertragsbasis erstellt. Hierbei muss
folgendes
beachtet werden:
1. Die
Abrechnung erfolgt Leistungsbezogen
2. Es
muss
eine räumliche Abgrenzung geben
3. Die
Arbeit muss vorher vertraglich definiert sein
4. Ihr Unternehmen hat
keine Weisungsbefugnis gegenüber unsern Mitarbeitern
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